Examen
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil besteht.
Danach erhalten Sie von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Logopäde/in" und starten in Ihr Berufsleben.